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Neue technische Vorschriften für Notfall-Roaming bei Smartphones in Japan

22. Januar 2026

Am 29. Mai 2025 hat das japanische Ministerium für Inneres und Kommunikation (MIC) Änderungen an der Verordnung Nr. 54 von 2025 zur Regulierung von Telekommunikationsendeinrichtungen veröffentlicht. Die überarbeitete Regelung schreibt vor, dass IP-basierte Mobiltelefone, einschließlich Smartphones, im Notfall netzübergreifendes Roaming ermöglichen müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Nutzer in Krisensituationen vorübergehend auf die Netze anderer Anbieter zugreifen können. Die neuen Vorschriften treten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Smartphones benötigen in der Regel eine JATE- und/ oder TELEC-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Japan zugelassen zu werden.

Für IP-Mobiltelefone, die bereits eine Konformitätszertifizierung erhalten oder eine Selbstbestätigung der technischen Übereinstimmung eingereicht haben, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Diese Frist kann auch für Geräte gelten, die unter besonderen Umständen mit Genehmigung des Ministers für Inneres und Kommunikation anerkannt werden.

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About the author: Louis Gogger is managing director of MPR International GmbH
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