Hersteller und Importeure bestimmter Arten von Produkten für den japanischen Markt müssen sicherstellen, dass ihre Produkte dem japanischen RoHS-Gesetz zur Förderung einer effektiven Ressourcennutzung in Japan (japanisches Recyclinggesetz) und dem obligatorischen Industriestandard JIS C 0950 entsprechen: Kennzeichnung des Vorhandenseins von spezifischen chemischen Substanzen für elektronische Geräte (J-MOSS). Die folgenden 7 Produktgruppen unterliegen diesen Restriktionen:
Die Einhaltung der japanischen RoHS-Standards kann durch eine Herstellerselbsterklärung sichergestellt werden. Tests in Laboren von Drittanbietern sind für J-MOSS nicht erforderlich.
Wenn die Anforderungen erfüllt sind, kann das Produkt freiwillig mit einem „G-Mark“, auch J-Moss-Mark genannt, gekennzeichnet werden. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind, muss das Produkt zwingend mit einem „R-Mark“ gekennzeichnet werden. Darüber hinaus müssen diese Produkte auf der Website der Hersteller und Importeure gekennzeichnet werden.
Wir unterstützen Sie gerne beim japanischen RoHS-Prozess und stehen Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung. Bitte senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 69 2713769 258 an.
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