Japan RoHS
Hersteller und Importeure bestimmter Arten von Produkten für den japanischen Markt müssen sicherstellen, dass ihre Produkte dem japanischen RoHS-Gesetz zur Förderung einer effektiven Ressourcennutzung in Japan (japanisches Recyclinggesetz) und dem obligatorischen Industriestandard JIS C 0950 entsprechen: Kennzeichnung des Vorhandenseins von spezifischen chemischen Substanzen für elektronische Geräte (J-MOSS). Die folgenden 7 Produktgruppen unterliegen diesen Restriktionen:
- PC‘s
- Klimageräte
- Fernsehgeräte
- Kühlschränke
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Mikrowellen
Die Einhaltung der japanischen RoHS-Standards kann durch eine Herstellerselbsterklärung sichergestellt werden. Tests in Laboren von Drittanbietern sind für J-MOSS nicht erforderlich.
Übersicht über gefährliche Substanzen und deren Konzentrations-Einschränkungen:
- Cadmium (Cd) und seine Verbindungen: 0.01%;
- Quecksilber und seine Verbindungen: 0.1%;
- Blei (Pb) und seine Verbindungen : 0.1%;
- Hexavalentes Chrom (Cr6+) und seine Verbindungen: 0.1%;
- Polybromierte Biphenyle (PBB): 0.1 %;
- Polybromierte Diphenylether (PBDE): 0.1 %.
Wenn die Anforderungen erfüllt sind, kann das Produkt freiwillig mit einem „G-Mark“, auch J-Moss-Mark genannt, gekennzeichnet werden. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind, muss das Produkt zwingend mit einem „R-Mark“ gekennzeichnet werden. Darüber hinaus müssen diese Produkte auf der Website der Hersteller und Importeure gekennzeichnet werden.
Wir unterstützen Sie gerne beim japanischen RoHS-Prozess und stehen Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung. Bitte senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 69 2713769 258 an.
Weitere Informationen finden Sie in unserem kostenfreien Infopaket „Japan-Zertifizierung leichtgemacht“, das hier heruntergeladen werden kann.
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